Die Offene Linke im Ansbacher Stadtrat

Bäckergründlein 23

91522 Ansbach                                                                                             , den 05.07.2008

 

 

An die

Oberbürgermeisterin der Stadt Ansbach

und die Mitglieder des Ausschusses für Soziales

 

 

Zusatzantrag zum TOP 2 der Sitzung des Ausschusses für Soziales am 07.07.08

 

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

angesichts aktueller Entwicklungen auf Bundesebene, die den Antrag der Offnen Linken vom 24.06.08 (TOP 2) betreffen, wird eingedenk der Bedeutung eines Mietspiegels für Ansbach  folgender Zusatzantrag gestellt:

 

Der Ausschuss für Soziales möge beschließen:

 

Für Ansbach soll ein Mietspiegel erstellt werden.
Die Stadtverwaltung soll von einschlägigen Fachbüros Angebote einholen für

a) die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels (§ 558d BGB)

b) die Erstellung eines „einfachen“ Mietspiegels (§ 558c BGB)

Sie soll mit diesen Büros klären, durch welche Vorleistungen der Stadt, etwa bei der Erhebung von Daten, die Kosten minimiert werden können.
Die Stadtverwaltung versucht unter den Banken, Wohnungsbaugesellschaften, beim Mieterverein und beim Haus- und Grundbesitzerverein Sponsoren für den Mietspiegel zu finden.
Das Ergebnis wird dem Ansbacher Stadtrat zur Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

 

Die Erstellung eines Mietspiegels für Ansbach birgt vielfältige Nutzenvorteile für die Akteure am Wohnungsmarkt und darüber hinaus. Diesbezüglich bitte ich die Anlage, die einem Gutachten des Deutschen Mieterbundes entnommen wurde, zu beachten. Ergänzend sollen im Folgenden die Vorteile für die Stadt Ansbach kurz umrissen werden:

-          Die Kommune tritt häufig als Vermieter auf. Ein Mietspiegel beugt Streitigkeiten bei Mieterhöhungsverlangen vor und spart der Stadt Geld für evtl. Gerichtsverfahren oder Gutachterkosten.

-          Die Stadt tritt auch als Mieter auf (insbes. durch ihre Verpflichtung für wohn- und besitzlose MitbürgerInnen); Mietspiegel bilden hierbei ein Hilfsmittel für das Sozialamt zur Kontrolle der Berechtigung von Mietpreisen.

-          Als Trägerin des kommunalen Gebäudebestandes liegt es zudem im Interesse der Stadt, den Mietspiegel als Grundlage für die Bewertung von Immobilien nutzen zu können (Ertragswertverfahren).

-          Eine Mietspiegelerstellung kann darüber hinaus für weitere Informationsbeschaffung genutzt werden (z.B. Erkenntnisse über Haushalte und Bürgerstruktur; Erstellung eines Betriebskostenspiegels der Stadt Ansbach)

-          Die Vorteile eines qualifizierten Mietspiegels (§ 558d BGB) liegen in den hier vorausgesetzten wissenschaftlichen Maßstäben, die zusätzliche Sicherheiten gewähren, insbesondere als Erkenntnis- und Beweismittel im Rechtsstreit. Ein solcher Mietspiegel ist zweijährlich einer Anpassung an den „Lebenshaltungskostenindex“ unterworfen. Er muss alle vier Jahre neu erstellt werden.

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Kosten für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels durch einen externen Anbieter dürfte nach den Vergleichszahlen, die mir aus anderen Städten vorliegen, nicht über 35 T€ betragen. Die Kosten für die Mietspiegelerstellung nach § 558c BGB läge den Anforderungen entsprechend darunter.

Ein Dienstleister, der in dieser Angelegenheit gute Referenzen, gerade in Franken und Bayern, vorzuweisen hat, ist das EMA-Institut mit Sitz in Sinzing bei Regensburg.

 

Zur Kostendeckung werden üblicherweise mehrere Instrumente zur Geltung gebracht, u.a.:

-          Verkaufserlöse der Mietspiegelbroschüre

-          Firmenwerbung in der Mietspiegelbroschüre

-          Sponsoring durch Institutionen, die einen Nutzen aus dem Mietspiegel ziehen

-          Nutzung freien Potenzials der städtischen MitarbeiterInnen bei der Datenerhebung

-          optional Spendenaktion (mit Erfolg z.B. in Heidelberg)

 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass bereits rund 400 Städte über 20.000 Einwohner in Deutschland den Mietspiegel als wichtigen Leitfaden auf dem Wohnungsmarkt und darüber hinaus einsetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gez.

Boris-André Meyer

 

- Anlage-