Die Offene Linke im Ansbacher Stadtrat
Boris-André Meyer
Bäckergründlein 23
91522 Ansbach , den 23.10.2008
An die
Oberbürgermeisterin der Stadt Ansbach
Frau Carda Seidel
Joh.-Seb.-Bach-Platz 1
91522 Ansbach
ANTRAG – „Ansbach-Pass“ (Sozial- und Familienpass)
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
ich bitte fristgerecht um Vorberatung folgenden Antrags im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales (AfS) am 10.11.2008.
Beschlussvorschlag:
Der Ansbacher Stadtrat (in der Vorberatung: der AfS) sieht sich in der Pflicht, allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrem Einkommen und besonderen Lebensumständen günstige Voraussetzungen zu schaffen, am sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Dafür sind eine Reihe kommunalpolitischer Entscheidungen zu treffen, um Benachteiligungen bestimmter Personengruppen abzubauen.
Der Ansbacher Stadtrat (vorberatend: der AfS) möge daher beschließen:
Begründung:
In der Stadt Ansbach sind viele Menschen, auch zahlreiche Familien mit Kindern auf staatliche Hilfen zur Bewältigung ihres Lebensunterhalts angewiesen. In der Folge hat ein Teil der Ansbacher Bevölkerung einen erschwerten Zugang zu vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
Der im Auge der Agonie des Finanzmarktkapitalismus zu erwartende Abschwung wird diesen Teil aller Wahrscheinlichkeit nach nicht verkleinern.
Wenngleich punktuell über Ermäßigungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen ein erleichterter Zugang ermöglicht wird, werden nicht annähernd aktuell und zukünftig bestehende Bedarfe und Zugriffsmöglichkeiten abgesichert.
So hat das Theater Ansbach einen Sozialtarif eingeführt, jedoch entscheidet dort de facto die/der EinlasserIn nach „Augenschein“, wer in den Genuss dieses Tarifs kommt. Ein Sozial- und Familienpass trägt der guten Absicht des Sozialtarifs des Theaters Rechnung, indem der Antragsteller nicht mehr als entwürdigter Bittsteller auftreten müsste, der vor HdV-Angestellten „die Hose herunter lassen“ muss.
Der vorbildliche Ansatz des Stadttheaters, einen Sozialtarif einzuführen, stünde übrigens auch den Ansbacher Stadtwerken gut zu Gesicht.
Zudem haben sich mit Außerkraftsetzung der früheren gesetzlichen Grundlage, dem Bundessozialhilfegesetz, sowie der seit 2005 geltenden rechtlichen Bestimmungen (SGB II und SGB XII) die Grundsicherungsleistungen und der betroffene Personenbereich grundlegend verändert. Die vorliegende Beschlussempfehlung stellt bei ihrer kommunalpolitischen Realisierung einen Schritt zur Gewährleistung größerer Chancengleichheit bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Stadt Ansbach dar.
Kinderreiche Familien und Alleinerziehende werden im Entwurf der Richtlinie ( siehe Anlage) besonders berücksichtigt.
Auch alle nicht sozial benachteiligten AnsbacherInnen sollen die Möglichkeit haben, den „Ansbach-Pass“ für einen Festpreis zu erwerben. Das beugt der Gefahr einer Stigmatisierung der bedürftigen NutzerInnen vor.
Die möglichen Leistungen des „Ansbach-Passes“ sind vielfältig, in ihrer Art wie in ihrer Höhe. Mit diesem Antrag soll eine möglichst breite Diskussion hierüber in der Verwaltung, den Stadtratsfraktionen und –gruppen und der Ansbacher Bevölkerung angestoßen werden.
Deckungsvorschlag:
Mittels des „Ansbach-Passes“ werden Personenkreise Angebote in Anspruch nehmen, die dies bisher nicht tun bzw. nicht tun können. Durch diese erhöhte Kapazitätsauslastung, z.B. im ÖPNV, dem Theater, im Aquella, der VHS und anderen Einrichtungen refinanziert sich der Pass zum Teil selbst, wie Beispiele vieler Städte zeigen. Darüber hinaus können (teil)private Unternehmen eigene Leistungen anbieten und sich so am Sozial- und Familienpass beteiligen (z.B. Stadtwerke, FLZ, Telekom). Bei etwaigen Deckungslücken wird der Verzicht auf Ausgaben für nicht zwingend notwendige Straßenbauprojekte, wie z.B. der „Generalsanierung“ des Rezatparkplatzes, vorgeschlagen.
Gez.
Boris-André Meyer